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Mitglied werden

Mitglied werden Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Trainings- und Spielmöglichkeiten in unserer Tischtennisabteilung und begrenzter Kapazitäten können wir aktuell keine neuen Mitglieder aufnehmen.

Stattdessen bieten wir die Möglichkeit, sich auf unsere Warteliste (siehe unten) setzen zu lassen. Sobald wieder Plätze verfügbar sind, werden wir diese Interessenten kontaktieren. Die Eintragung in die Warteliste stellt noch keine Mitgliedschaft dar und begründet keinen Anspruch auf Aufnahme, hilft uns jedoch, den Bedarf fair zu koordinieren.

Wir bitten um Verständnis – der große Zuspruch zeigt erfreulicherweise die Attraktivität unseres Angebots, stellt uns organisatorisch aber vor notwendige Grenzen. Der Aufnahmestopp dient in erster Linie der Aufrechterhaltung der Spiel- und Trainingsmöglichkeiten unserer bestehenden Mitglieder und liegt somit ausdrücklich in deren Interesse.

FAQ

🟢 Ja, ein eingetragener Verein (e.V.) ist grundsätzlich nicht verpflichtet, neue Mitglieder aufzunehmen. Das Vereinsrecht in Deutschland gibt dem Verein das sogenannte Mitgliedschaftsaufnahmeprivileg, das ihm erlaubt, selbst zu entscheiden, wen er aufnimmt (§ 58 Nr. 1 BGB). Der Verein braucht seine Entscheidung dabei nicht zu begründen. Eine Ablehnung mit diskriminierendem Motiv ist selbstverständlich untersagt (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG).

💡 Der Gastspielbetrieb ist vom Aufnahmestopp unabhängig weiterhin möglich. Die Leitung des Freizeitspiels wird Gäste bei Überlastung der Halle wie bisher darauf hinweisen, daß Vereinsmitglieder Vorrang genießen.

💡 Ja. Der Aufnahmestopp betrifft alle Altersgruppen. Schnuppertraining für Kinder und Jugendliche ist dennoch möglich; über Aufnahme oder Warteliste entscheiden anschließend die Trainer.

💡 Die Satzung des Vereins wird zusammen mit dem Aufnahmeschein an angenommene Bewerber ausgehändigt. Man kann sie hier als PDF herunterladen und auch beim Registergericht Freiburg unter der Nr. 658 einsehen.

🟢 Da der Vereinsbetrieb auf ehrenamtlichem Engagement basiert, erwarten wir in angemessener Form die Bereitschaft zur Mitwirkung – etwa durch gelegentliche Fahrdienste, Betreuung bei Auswärtsspielen oder Mithilfe bei Veranstaltungen. Ehrenamtlich Tätige und unterstützende Eltern sind bei Tätigkeiten im Auftrag oder Interesse des Vereins über den Sportversicherungsvertrag abgesichert.

💡 Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Wir akzeptieren drei Monate. Die Frist bezieht sich immer auf das Jahresende. Unter Mitgliedschaft beenden findest du alle diebezüglichen Informationen.

🔴 Für die Tischtennis-Abteilung gibt es keine passive Mitgliedschaft.

Mitgliedsbeiträge

Für die Tischtennis-Abteilung gibt es keine Beitragsunterschiede zwischen Erwachsenen und Jugendlichen bzw. Kindern.

Jahresbeitrag pro Person 120,00 €
Ab dem 3. Familienmitglied
ohne eigenes Einkommen
beitragsfrei
Aufnahmegebühr (einmalig) 10,00 €

Das erste Mitgliedsjahr wird anteilig berechnet, da immer in Kalenderjahren abgerechnet wird.

Downloads: SEPA-Lastschriftmandat | Satzung mit Beitragsordnung


Hinweis: Über unseren Umgang mit Kontaktdaten siehe Datenschutzerklärung.